Wenn Sie Fragen zum Thema Baurecht haben, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei in Chemnitz wenden. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen!
Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen rund um das Bauen. Dabei kann zwischen dem privaten Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, wie Grundeigentum oder auch Werkverträge zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens - und dem öffentlichen Baurecht - Normen zur geregelten Bebauung von Grundstücken - unterschieden werden.
Ob Sie ein Bauvorhaben verwirklichen können, insbesondere ob Sie auch die hierfür notwendigen Genehmigungen erhalten bzw. welche hierfür erforderlich sind, richtet sich nach Vorschriften des öffentlichen Baurechts, wie beispielsweise des Baugesetzbuches des Bundes und der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Aber auch das Immissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht / Forstrecht / Wasserrecht, das Abgabenrecht und das Erschließungsbeitragsrecht sowie der Denkmalschutz – allesamt Rechtsgebiete, mit denen das Baurecht in Verbindung stehen kann – dürfen gerade unter finanziellen Erwägungen nicht außer Betracht gelassen werden. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid und das Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn.
Wie Sie ein Bauvorhaben verwirklichen, regelt sich über Verträge zur Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens.
Während der Planungsphase können unsere Rechtsanwälte in Chemnitz bei der Vertragsgestaltung im Rahmen des Baurechts mitwirken, um so nachteiligen Vereinbarungen entgegenzuwirken. Während der Bauphase verfügen wir über gute Kontakte, um den Bauablauf aus bautechnischer Sicht sicher zu stellen und möglichen Mängeln vorbeugend, auch aus rechtlicher Sicht, begegnen zu können.
Zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen erstellen wir Ihnen frist- und formgerechte Mangelanzeigen.
Ist es notwendig, stehen wir auch für die gerichtliche Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche zur Verfügung.