Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Aufhebungsvertrag

Wie auch eine Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses genutzt. Der entscheidende Unterschied ist hierbei allerdings, dass diese Auflösung mit beiderseitigem Einverständnis geschieht. Bei Aufhebungsverträgen brauchen weder bestimmte Fristen, noch die Bestimmungen des Kündigungsschutzes beachtet werden. Aufhebungsverträge sind nur in schriftlich festgehaltener Form rechtskräftig.

 
Wirtschaftsrecht Chemnitz, Sorgerecht Chemnitz, Arbeitsrecht Chemnitz, Verkehrsrecht Chemnitz, Scheidung Chemnitz, Insolvenz Chemnitz, Rechtsanwaltskanzlei Chemnitz, Oeffentliches Baurecht Chemnitz, Schuldenbereinigung Chemnitz, Verkehrsrecht Schmerzensgeld Chemnitz