Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Aufhebungsvertrag

Wie auch eine Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses genutzt. Der entscheidende Unterschied ist hierbei allerdings, dass diese Auflösung mit beiderseitigem Einverständnis geschieht. Bei Aufhebungsverträgen brauchen weder bestimmte Fristen, noch die Bestimmungen des Kündigungsschutzes beachtet werden. Aufhebungsverträge sind nur in schriftlich festgehaltener Form rechtskräftig.

 
Restschuldbefreiung Chemnitz, Verkehrsrecht Schmerzensgeld Chemnitz, Strafanzeige Chemnitz, Gesellschafterabfindung Chemnitz, Baumaengel Chemnitz, Fahrverbot Chemnitz, Mangelanzeige Chemnitz, Verwaltungsrecht Chemnitz, Insolvenz Chemnitz, Sozialrecht Chemnitz