Telefon: 0371 / 33 40 780
Telefax: 0371 / 33 40 789

info@ra-purschwitz.de

Scheidungsfolgenvereinbarung

Zur Festlegung bestimmter, vom Rechtssystem nicht berücksichtigter Bedingungen, können Ehepartner einen Ehevertrag schließen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine der besonderen Schlüsselstellen eines Ehevertrages. Wenn beiderseitig feststeht, dass eine Scheidung erwünscht ist, kann mit Hilfe der Scheidungsfolgenvereinbarung ein Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden. Außerdem werden bereits im Voraus zusätzliche Regelungen, wie zum Beispiel über den Kindesunterhalt getroffen.

 
Anwaelte Chemnitz, Kuendigung Chemnitz, Verkehrsrecht Chemnitz, Anwaltskanzlei Chemnitz, Rechtsanwaelte Chemnitz, Unternehmensuebertragung Chemnitz, Verwaltungsrecht Chemnitz, Schmerzensgeld Chemnitz, Erwerbsunfaehigkeitsrente Chemnitz, Arzthaftungsrecht Chemnitz