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Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt, regelt das Insolvenzverfahren einer Privatperson. Das bedeutet, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit der Person das Verfahren in Kraft tritt, um den Gläubigern wenigstens einen Teil des geschuldeten Geldwertes gestaffelt zurückzahlen zu können. Bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren treten drei verschiedene Stufen in Kraft, um die Schulden der betroffenen Person abzubauen. Die erste Stufe ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch, die zweite das sogenannte gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und die dritte Stufe des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist das vereinfachte Insolvenzverfahren. Dieser dritten Stufe schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensphase an, die in der Regel sechs Jahre dauert.

 
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